Am 10. November steht auf der nächsten Gemeinderatssitzung in Bad Krozingen das Thema Bürgerentscheid zum Kurhotel auf der Tagesordnung. Zuvor soll der Gemeinderat sich erneut in einer Grundsatzentscheidung zu der geplanten Schaffung von Baurecht für ein Hotel im Kurpark neben den Kurhaus positionieren.
Anschließend steht die Beschlussfassung zu einem möglichen Bürgerentscheid auf der Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
1. Ein Bürgerentscheid wird durchgeführt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen für Ende Januar/ Anfang Februar vorzubereiten.
3. Die Fragestellung lautet: (wird durch den Gemeinderat in der Sitzung festgelegt)
Sachverhalt/Begründung:
In der Gemeinderatssitzung vom 30.06.2014 wurde nach eingehender Diskussion ein
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kurgebiet/Kurhotel“ und für die örtlichen Bauvorschriften gefasst.
Die Bürgerschaft wurde in einer Bürgerversammlung am 29.07.2014 über das mögliche Bauvorhaben informiert. Die betroffenen Grundstücke liegen am Rande des Kurparkes. Der gesamte Planbereich ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Kur“ ausgewiesen. Wesentliche Teile des Bebauungsplanes „Kurgebiet/Kurhotel“ sind im ursprünglichen Bebauungsplan „Kurgebiet“ im Jahr 1982 bereits erfasst und dort als Kurgebiet festgesetzt.
In der Zwischenzeit hat sich eine Bürgerinitiative „Kein Hotel im Bad Krozinger Kurpark“ gebildet. Diese hat Herrn Bürgermeister Kieber 523 Eingaben zum Bebauungsplan und 4258 Unterschriften für ein Bürgerbegehren übergeben. Auch hat der Verkehrsverein Bad Krozingen Bedenken gegen die Ansiedlung geäußert.
Herr RA Schöneweiss wurde zwischenzeitlich beauftragt, die Durchführbarkeit und mögliche Fragestellung eines Bürgerentscheides zur Ansiedlung eines Hotels zu prüfen. Er wird das Ergebnis in der Gemeinderatssitzung vorstellen.
Der Ortsvereinsvorsitzende und Gemeinderat Matthias Schmidt äußert sich hierzu in einer aktuellen Stellungnahme: