Der Sonntag "Das System Fleischer"

Veröffentlicht am 11.07.2010 in Landespolitik

Der Sonntag vom 11. Juli 2010 von Redakteur Alexander Huber

Verschwundene Briefe, fehlende Protokolle, Erinnerungslücken, merkwürdige Erklärungen und großzügige Griffe in die Parteikasse - wie beim CDU-Kreisverband Breisgau-Hochschwarzwald gewirtschaftet wurde.

Alles halb so wild? Nach der angekündigten Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Gundolf Fleischer könnte der Eindruck entstehen, dieser habe sich nur kleinere Nachlässigkeiten im Umgang mit Parteigeldern vorzuwerfen. Die Ermittlungen der Polizei dagegen zeichnen ein völlig anderes Bild.

„In seiner Funktion als Kreisvorsitzender, angesichts seiner Aufgaben als Abgeordneter des Landtages und seiner vielfältigen haupt- und nebenamtlichen Tätigkeiten sind Überwachungs- und Kontrollpflichten in den Organisationen des Büros unterblieben." Mit diesen Worten kommentierte Fleischers Rechtsanwalt Ferdinand Gillmeister den Entschluss seines Mandanten, das Angebot der Staatsanwaltschaft anzunehmen: Gegen Zahlung einer Geldauflage stellt diese die Ermittlungen ein; und Fleischer betont, dass damit „keine SchuldfeststelIung verbunden ist".

Zumindest in Teilen erweckt auch die Staatsanwaltschaft Freiburg den Eindruck, in der Affäre ginge es vor allem um Nachlässigkeit: „Nahe liegt, dass der Beschuldigte Fleischer einem Verbotsirrtum unterlegen ist, da ihm die konkret bestehende Sozialversicherungspflicht für Zusatzvergütungen möglicherweise nicht bewusst war." Mit den Ergebnissen, zu denen die Ermittler der Landespolizeidirektion (LPD) Freiburg, Dezernat Wirtschaftsdelikte, gekommen sind, lässt sich diese Einschätzung nur schwer in Einklang bringen.

Doch der Reihe nach: Im umstrittensten Fall geht es um die CDU-Kreisgeschäftsführerin, die neben ihrer regulären, vom Bezirksverband gezahlten Vergütung vermutlich ab 1996 Zusatzzahlungen aus der Kasse des Kreisverbandes erhalten hat - zunächst 300 Mark monatlich, zuletzt 480 Euro. Laut Ermittlungen der Polizei wurden diese Zusatzzahlungen damals eher vage mit der Teilnahme an diversen Terminen begründet. Ein schriftlicher Vorstandsbeschluss wurde den Ermittlern nicht vorgelegt. Bemerkenswert: Laut Schlussbericht der LPD Freiburg „sind die Protokolle der Kreisvorstandssitzungen von 02.11.1995 bis 18.05.2000 nicht auffindbar." Mehr noch: Sowohl der damalige Kreisschatzmeister als auch die damaligen Stellvertreter Fleischers gaben zu Protokoll, dass ihnen "zumindest die letzte Erhöhung von 300 auf 480 Euro nicht bekannt" war.

Keine Abgaben entrichtet

Der eigentliche Knackpunkt aber ist: "Für die geleisteten Zahlungen wurden keine Sozial- und Steuerabgaben entrichtet", so die Erkenntnis der Polizei. Die spannende Frage: Wusste Fleischer davon? Seine Version: Er ging davon aus, seine Kreisgeschäftsführerin habe die Zusatzzahlungen beim Bezirksverband angegeben. Allerdings gibt es laut den Ermittlungen an Fleischer gerichtete Schreiben der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, in denen Entgeltnachweise angemahnt wurden. Beim Kreisverband falle kein meldepflichtiges Entgelt an, teilte man daraufhin der Berufsgenossenschaft mit - unterschrieben von der Kreisgeschäftsführerin. Ohne Wissen von Fleischer?

Zwei Zeugen aus dem inneren Zirkel des CDU-Kreisverbandes gaben an, dass Fleischer "von der Anfrage der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft nicht nur Kenntnis hatte, sondern auch über die negative Beantwortung dieser Anfrage entschieden hat", wie es im Polizeibericht heißt. Die Kreisgeschäftsführerin, nochmals daraufhin befragt, hatte auf einmal "Erinnerungslücken", zudem finden es die Ermittler „bemerkenswert, dass der brisante Schriftwechsel im Nachhinein verschwindet, "obwohl er nachweislich am 09.02.2009 noch vorhanden war". Die Ermittler kommen zu dem Schluss: "Damit wusste der Beschuldigte Fleischer zwangsläufig, dass die Beschäftigungsverhältnisse nicht an die gesetzlich vorgeschriebenen Stellen gemeldet waren."

Die Beschäftigungsverhältnisse? Die umstrittenen Zahlungen an die Kreisgeschäftsführerin waren kein Einzelfall. Regelmäßige Zahlungen des CDU-Kreisverbandes für laut Polizeibericht "nicht näher festgelegte Tätigkeiten" gingen auch an eine Büroleiterin von Fleischer, für die ebenso wenig Sozial- und Steuerabgaben entrichtet wurden wie für zwei Reinigungskräfte.

Persönlich bereichert hat sich Gundolf Fleischer dadurch nicht, allerdings hätte die gesetzestreue Zahlung der Abgaben den ohnehin schmalen finanziellen Spielraum des Kreisverbandes noch weiter eingeengt. Denn der war über viele Jahre hinweg arm wie eine Kirchenmaus. So arm, dass dem Kreisverband das Stimmrecht beim Bundesparteitag entzogen wurde, weil er im Zuge des Kohl'schen Spendenskandals keinen Solidarbeitrag zum Aufbringen der Strafzahlung leisten konnte.

Spende zurückgeholt

Für anderes war aber offenbar Geld da. Zum Beispiel für die regelmäßige Bewirtung der Redaktionsmitglieder der Parteizeitschrift CDU intern in Gasthäusern der Region. Die Auslagen, die sich von 2000 bis 2006 auf fast 5000 Euro summiert hatten, holte sich Fleischer im Juni 2006 ebenso aus der Kreiskasse zurück wie eine von ihm geleistete 1000-Mark-Spende und 370 Euro für eine Feier anlässlich seiner Ernennung zum Staatssekretär. Die Ermittler sahen den Tatbestand der Untreue erfüllt, zumal sie weder bei anderen CDU-Kreisverbänden ähnliche Gepflogenheiten feststellen, noch Vorstandsbeschlüsse, die derartige Ausgaben genehmigt hätten, finden konnten.

In anderen, teilweise nicht zu Ende ermittelten Sachverhalten, urteilten die Kriminalbeamten milder. Etwa als im April 2006 6000 Euro angeblich an Wahlhelfer ausbezahlt wurden, ohne dass dafür Empfangsquittungen dieser Helfer vorlägen. Dafür brachte der Kreisschatzmeister nachträglich ein „Belegbündel" bei der Landespolizeidirektion vorbei, mit dem die 6000-Euro-Ausgabe erklärt werden sollte. Die Beamten gaben sich damit zufrieden, nicht aber ohne noch anzumerken: "Zweifel an der sachgerechten Verwendung dieses Geldbetrages ergaben sich durch nicht übereinstimmende Datierungen und Verwendungszweck-Angaben."

 

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