ACE und SPD fordern Pilotversuch der Section Control

Veröffentlicht am 12.02.2010 in Pressemitteilungen

Wolfgang Rose, ACE: „Die streckenbezogene Geschwindigkeitsmessung könnte einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten.“

Nils Schmid, SPD: „Die Landesregierung sollte nicht wie beim Führerschein mit 17 hinterherhinken, sondern die Vorreiterrolle übernehmen.“

Die Vorsitzenden des Auto Club Europa (ACE), Wolfgang Rose und der SPD Baden-Württemberg, Nils Schmid, haben sich für einen Pilotversuch der so genannten „Section Control“ in Baden- Württemberg ausgesprochen. Der Verkehrsgerichtstag hatte 2009 festgestellt, dass die Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nachweislich einen erheblichen Einfluss auf die Re- duktion von Unfallhäufigkeit und –schwere hat.

Die punktuelle Überwachung führe häufig nur zu einem kurzen Abbremsen ohne die Geschwindigkeit auf eine längere Strecke nachhaltig zu reduzieren, so Rose und Schmid. Eine streckenbezo- gene Verkehrsüberwachung hingegen könnte sich positiv auf das gesamtes Fahrverhalten auswirken.

Wolfgang Rose, ACE: „ Wir sehen in Section Control eine neue Möglichkeit das Fahrverhalten im Interesse der Unfallverhütung nachhaltig zu verbessern.“ Nils Schmid von der SPD ergänzt: „Aller- dings muss diese Messung nach strengen Kriterien erfolgen. Eine Speicherung der Daten, außer zur Überwachung der Geschwindigkeit muss ausgeschlossen werden.“ Zudem wiesen beide dar- auf hin, dass niemand während oder nach der Messung Zugriff auf die Daten der nach Recht und Gesetz fahrenden Autobenutzer erhalten dürfe.

Da unter der jetzigen Rechtsgrundlage ein Versuch nicht möglich sei, müssten die Rechtsvorschriften angepasst werden.

Sowohl Rose als auch Schmid sprachen sich dafür aus, dass die strengen Vorgaben des Ver- kehrsgerichtstages bei einem möglichen Pilotversuch Anwendung finden müssten. Diese beinhalteten neben den angesprochenen datenschutzrechtlichen Sicherheitsvorkehrungen, dass Messungen dieser Art nur an Unfallhäufungsstrecken anzuwenden sind, an denen es mindestens drei Unfälle mit getöteten oder schwerverletzten Personen auf etwa einem Streckenkilometer in einem Zeitraum von drei Jahren gegeben habe.

Zudem müsste ein Zweckänderungsverbot in die Ermächtigung aufgenommen werden, der überwachte Streckenabschnitt sollte mit gut sichtbarem Hinweisschild angekündigt werden und der Versuch sollte die verschiedenen Möglichkeiten der Geschwindigkeitsüberwachung in Hinblick auf ihre Effektivität einbeziehen.

Rose: „Es geht uns nicht um die Überwachung der Autofahrer, sondern um die Erhöhung der Sicherheit auf unseren Straßen.“ Schmid: „Wenn es uns mit dieser Maßnahme gelingen sollte Men- schenleben zu retten, so müssen wir zumindest darüber diskutieren.“

Nach einem Pilotversuch müsste man Bilanz ziehen, alles Für und Wieder abwägen und dann ent- scheiden, ob eine solche Geschwindigkeitsmessung in Zukunft an mehreren Unfallschwerpunkten Sinn mache, so Rose und Schmid.

 

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