SPD fordert angesichts der angespannten Haushaltslage eine konsequente Finanzierung der Bestattungskosten bei gleichzeitiger Beibehaltung sozialer Ausnahmen.
Die SPD Bad Krozingen bedauert, dass sämtliche anderen Fraktionen im Gemeinderat ihren Antrag abgelehnt haben, die Friedhofsgebühren künftig grundsätzlich kostendeckend festzusetzen. Die SPD hatte beantragt, den Kostendeckungsgrad bei den regulären Gebühren auf 100 Prozent anzuheben. Für Bestattungen von Kindern unter zehn Jahren sowie für Tot- und Fehlgeburten sollten die bisherigen sozialen Ausnahmen mit einer reduzierten Kostendeckung von 50 Prozent ausdrücklich bestehen bleiben.
Stattdessen bleibt es beim Vorschlag der Verwaltung, die wesentlichen Gebühren lediglich auf 90 Prozent der kalkulierten Kosten festzusetzen. Die verbleibende Differenz muss damit weiterhin aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden.
Dabei ist die finanzielle Situation der Stadt äußerst angespannt. Bereits in den Jahren 2022 bis 2024 musste Bad Krozingen insgesamt rund 173.000 Euro aus allgemeinen Haushaltsmitteln zuschießen, um die Kosten des Friedhofswesens zu decken. Allein 2024 entstand ein Defizit von rund 76.700 Euro. Der Kostendeckungsgrad war auf nur noch 85 Prozent gesunken.
„Wir diskutieren im Gemeinderat über Einsparungen, stellen freiwillige Leistungen auf den Prüfstand und müssen uns bei vielen wichtigen kommunalen Aufgaben finanziell einschränken. Vor diesem Hintergrund ist es schwer nachvollziehbar, warum wir ausgerechnet bei den Friedhofsgebühren bewusst auf eine vollständige Kostendeckung verzichten sollen“, erklärt die SPD.
Die von der Verwaltung vorgeschlagene durchschnittliche Gebührenerhöhung um 28 Prozent erscheint zunächst erheblich. Allerdings stammt die bisherige Gebührenkalkulation aus dem Jahr 2019. Unter Einbeziehung der bisherigen Preisentwicklung 2026 dürfte die allgemeine Inflation bis zum Jahresende insgesamt bei rund 26 Prozent liegen. Die vorgesehene Gebührenerhöhung bewegt sich damit ungefähr in der Größenordnung der allgemeinen Preisentwicklung der vergangenen sieben Jahre.
Hinzu kommt, dass auch künftig mit weiteren Kostensteigerungen zu rechnen ist. Die Gebührenkalkulation geht bei den Betriebs- und Unterhaltungskosten von jährlichen Preissteigerungen um 2,5 Prozent aus. Würden die Gebühreneinnahmen über fünf Jahre unverändert bleiben und sämtliche Kosten jährlich entsprechend steigen, würde ein anfänglicher Kostendeckungsgrad von 90 Prozent rechnerisch auf knapp 80 Prozent sinken. Die aktuelle Kalkulation berücksichtigt zwar bereits erwartete Preissteigerungen bis 2031, das Beispiel zeigt jedoch, wie schnell steigende Kosten die Kostendeckung wieder verringern können.
„Wer heute einen Kostendeckungsgrad von nur 90 Prozent beschließt, entscheidet gleichzeitig, dass ein Teil der Kosten dauerhaft von der Allgemeinheit getragen wird. Dieses Geld fehlt uns dann bei der Kinder- und Jugendarbeit, der Infrastruktur oder anderen wichtigen kommunalen Aufgaben. Gerade angesichts des erheblichen Spardrucks hätten wir uns von den anderen Fraktionen mehr Konsequenz bei der Haushaltskonsolidierung gewünscht“, so die SPD.
Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, Familien in besonders schwierigen Situationen zusätzlich zu belasten. Für Bestattungen von Kindern unter zehn Jahren sowie von Tot- und Fehlgeburten wollte die SPD die reduzierte Kostendeckung von 50 Prozent beibehalten. Diese soziale Ausnahme ist aus Sicht der SPD aus Gründen der Pietät und der besonderen Belastung betroffener Familien gerechtfertigt.
„Haushaltskonsolidierung darf nicht nur eine Forderung bleiben, solange sie andere Bereiche betrifft. Sie muss sich auch in konkreten Entscheidungen widerspiegeln. Wenn alle anderen Fraktionen eine vollständige Kostendeckung ablehnen, müssen sie auch beantworten, woher das Geld für die entstehenden Defizite kommen soll. Unser Antrag hätte dazu beigetragen, den städtischen Haushalt dauerhaft zu entlasten, ohne die notwendigen sozialen Ausnahmen aufzugeben“, erklärt die SPD abschließend.