Sozialticket wieder abgelehnt

Veröffentlicht am 21.12.2021 in Kreistagsfraktion

Wie schon in den letzten Jahren, so haben wir auch dieses Jahr wieder unseren Antrag auf ein Sozialticket zusammen mit der Fraktion Bündnis90/Grüne eingereicht. Wieder wollten wir erreichen, dass bedürftigen Mitbürgern die Teilhabe am sozialen Leben ermöglicht wird, die mit der Mobilität verbundene. Dazu gehört dann auch, dass sie als Einwohner des Landkreises nicht gegenüber denen in der Stadt Freiburg benachteiligt werden. Dort gibt es einen Zuschuss zur einfachen Regiokarte oder verbilligte Mehrfachfahrtentickets.

Unsere Begründung für das Ticket ist nach wie vor gültig: „Die im Regelsatz nach SGB II enthaltenen Mittel „Verkehr“ in Höhe von derzeit 40,01 EUR (Stand 2021) sind bekanntermaßen unzureichend und nicht Kosten deckend. Der Erwerb einer gebundenen Regiokarte (derzeit 53,33 EUR) ist mit diesen Mitteln nicht möglich. Der Zuschussbedarf beträgt 13,32 EUR pro Person und Monat.“

Erwartungsgemäß wurde der Antrag von den Fraktionen der CDU, der Freien Wähler, der FDP und der AfD abgelehnt. Der Kreis sei nicht zuständig, “das sei Bundessache” ist die übliche Begründung. Es stimmt, der Bund setzt die Sozialhilfesätze fest und wir werden uns genau wie alle anderen kommunalen Strukturen in der SPD bei der neuen Regierung für eine Anpassung einsetzen. Das hilft den Menschen aber im Hier und Heute nicht. Genau deshalb wollen wir das Sozialticket.

Was uns an der Debatte zum Antrag aber am meisten geärgert hat, waren die Kostenschätzungen der Verwaltung. Von dort wurden die Kosten eines Sozialtickets im Kreis auf 1,9 Mio Euro pro Jahr taxiert. Das ist maßlos übertrieben. In Freiburg schwanken die Kosten für dieses Ticket seit Einführung um eine Million Euro. Im Kreis liegt die Zahl der Berechtigten nur bei rund zwei Drittel derer, die es in Freiburg gibt. Selbst wenn man zugesteht, dass im Kreis mehr der Berechtigten das Ticket auch in Anspruch nehmen, ist eine Kostenschätzung von knapp dem Doppelten des Freiburger Betrages geradezu absurd.

Immerhin, Bewegung gibt es bei unserem Ersatzantrag zum Sozialticket. Dort fordern wir eine Erstattung der Beförderungskosten für bedürftige Grundschüler mit einem Schulweg von mehr als zwei Kilometern. Hier liegt die Grenze derzeit bei drei Kilometern. Solche Strecken sind Grundschülerinnen und Grundschülern nicht zuzumuten. Für diese wenigen Fälle wird es einen Vorstoß der Verwaltung im kommenden Jahr geben, der Abhilfe schaffen soll. Wir werden das im Auge behalten.

Oswald Prucker

 

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