
Unsere beiden jüngsten Kandidaten, die sich um einen Sitz im Gemeinderat bewerben, sind selbst noch in dem Alter, dass Sie beide zum ersten Mal nicht nur kandidieren sondern auch bei einer Kommunalwahl wählen gehen dürfen. Deshalb haben Sie sich bei Ihren Altersgenossen in einem Brief vorgestellt und diese aufgefordert, bei der anstehenden Wahl von Ihrem Recht, wählen zu dürfen, gebrauch zu machen. Wer nicht wählt, überlässt anderen das Feld und riskiert damit, dass Entscheidungen getroffen werden, die man selbst so nicht wollte.
Im Original sind übrigens alle 1.211 Brief von den beiden Kandidaten handschriftlich unterzeichnet und ohne maschinelle Unterstützung gefaltet und eingetütet worden!


