Bad Krozingen verliert wichtigen Baustein der Notfallversorgung

Veröffentlicht am 18.06.2020 in Ortsverein

Der Gesetzgeber hat 2018 dem Gemeinsame Bundesausschuss vorgegeben, ein Stufenmodell von Notfallstrukturen in Krankenhäusern zu definieren, um die bisherige defizitäre Notfallversorgung durch Vergütungszuschläge auf einem qualitativ hohen Niveau zu gewährleisten. Die Ausgestaltung des Stufenmodells oblag der Selbstverwaltung der Ärzte, Kassen und Krankenhäuser.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen dazu gehören u.a. die Kassenärztliche Vereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Krankenkassen.

Die dort beschlossenen Mindestanforderungen an die Notfallstrukturen sind nun die Grundlage dafür, dass Krankenhäuser zukünftig Vergütungszuschläge bekommen können. Mindestanforderungen, die aus qualitativer Sicht für eine gute Notfallversorgung nach Definition des G-BA erforderlich sind.

Die Beckerklinik in Bad Krozingen leistet einen hervorragenden Beitrag in der Notfallversorgung von Unfällen.
Auf Grund der Anforderungen aus dem Stufenmodell erhält sie jedoch keine Zulagen für Notfallbehandlungen mehr, sie erfüllt keine der 3 definierten Stufen. Dies primär auf Grund ihrer Ausrichtung auf Chirurgie und damit dem Fehlen einer Abteilung Innere Medizin. Das obwohl die Beckerklinik eine hochanerkannte und zertifizierte Klinik in ihrem Fachbereich ist und trotz ihrer wichtigen Rolle in der regionalen Notfallversorgung.

Die neuen Regelungen der Selbstverwaltung des Gesundheitssystems sehen bis zu 50% Abschläge in der Vergütung vor. Aus diesem wirtschaftlichen Hintergrund heraus, hat die Becker Klinik entschieden nachts und am Wochenende keine Notfallversorgung mehr anzubieten. Diese Entscheidung ist absolut nachvollziehbar.

Wir sind vor diesem Hintergrund sehr dankbar und froh darüber, dass die Becker Klinik tagsüber dennoch Ihren Notfalldienst weiter aufrechterhalten möchte.

Die oben genannte Regelung führt nun jedoch dazu, dass für die Stadt und die Region um Bad Krozingen ein wichtiger Baustein der regionalen Notfallversorgung, insbesondere nachts und am Wochenende entfällt.

Die Regelungen des G-BA definieren, dass 30 Minuten Anfahrt nach Müllheim oder Freiburg zumutbar sind. Wer die Wege und die Auslastung beider Kliniken kennt, weiß das eine Notfallversorgung mit mehreren Stunden Wartezeit verbunden sein wird. Zudem sind dann zusätzliche und längere Krankentransporte notwendig. Mal ganz abgesehen von den bereits jetzt gegenwärtigen „Krankenhaus-Such-Fahrten“ mancher Rettungsdienste, die von den überfüllten Notfallstationen der Kliniken in Freiburg oder Müllheim abgewiesen werden.

Das Einzugsgebiet der Notfallversorgung durch die Becker Klinik umfasst bis zu 100.000 Menschen. Diese Menschen haben ein Anrecht auf qualitativ sichere und schnelle Notfallversorgung. Insbesondere die Corona-Pandemie hat zuletzt gezeigt, dass ein Abbau der Kranken- und Notfallversorgung in der Fläche nicht der richtige Weg ist.

Die SPD-Kreisräte der Region, die SPD-Gemeinderatsfraktion, der SPD-Kreisvorstand und die SPD-Ortsvereine unterstützen daher das Vorhaben der Erarbeitung einer Resolution des Gemeinderates und der Stadtverwaltung Bad Krozingens und haben sich zu dem Thema auch an die Landtags- und Bundestagsabgeordneten der SPD gewandt und um Unterstützung geworben.

Wir fordern die Gremien in Land, Bund und die Selbstverwaltung des Gesundheitswesens um Korrektur der Richtlinien des G-BA auf. Der Gesetzgeber kann dazu in derzeit noch laufenden Gesetzgebungsverfahren die Anforderungen an die Notfallversorgung und an die Richtlinien des G-BA in dieser Frage nacharbeiten. Es muss insbesondere auch im ländlichen Raum eine zuverlässige und wohnortnahe Notfallversorgung sichergestellt werden!

Wir begrüßen und unterstützen die Initiativen des Bürgermeisters Volker Kieber, des Gemeinderates, der Beckerklinik, der Bürgerinitiative und vieler weiterer Unterstützer für den Erhalt der Notfallversorgung in Bad Krozingen.

Wir bedauern, dass die Uniklinik Freiburg ein Kooperationsmodell abgelehnt hat.

Wir fordern insbesondere jedoch die Landesregierung auf, die bestehenden Möglichkeiten zu nutzen nun umgehend ein Notfallzentrum für Unfallchirurgie in der Beckerklinik in Bad Krozingen zuzulassen.

Thomas Thürling für die SPD Bad Krozingen-Hartheim

 

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